Aktiengesellschaft Gruendung in der Slowakei
Aktiengesellschaft Gründung ist ein komplexer Prozess. Wir Bieten Ihnen komplette Dienste mit Errichtung einer Aktiengesellschaft in Slowakischen Republik nach Ihren Wünschen.Von unserer Seite werden alle notwendige Dokumente vorbereitet, Gewerbeschein errichtet und die Eintragung der Aktiengesellschaft ins Handelsregister.
Die Dokumentation ist in der slowakischen Sprache. Der Preis beinhaltet auch Gebühren für die Eintragung einer Aktiengesellschaft ins Handelsregister.
Aktiengesellschaft Gründung in der Slowakei - 880 EUR
Wir werden alle notwendigen Schritte zu Gründung einer Aktiengesellschaft für sie sichern.
Weitere Kosten sind:
- Gebühr für Errichtung von Gewerbescheinen: 0 € jede Freie Gewerbe; 7,5 € für nicht freie regulierte Gewerben
- Notarielle Urkunde notwendig für die Errichtung der Aktiengesellschaft mit minimalem Stammkapital ca. 150 Euro
- Beglaubigung von Unterschriften ( ca. 30 € beim Slowakischen Notar)
Das Ganze Prozess der Errichtung der Aktiengesellschaft dauert 10-14 Arbeitstagen.
Falls sie keine Adresse für Ihre Firma Haben wir bieten Ihnen unsere Virtuelle Firmensitzadressen.
Anforderungen für die Aktiengesellschaft - AG - private Aktiengesellschaft.
Eine Gesellschaft entsteht erst nach eintritt im Handelsregister. Der Name kann beliebige Zeichen und Wörter beinhalten, jedoch muss es einzigartig sein. Firmennamen der Gesellschaft muss am ende die „Aktiengesellschaft“ oder die Abkürzung „akc. spol.“, oder „a.s.“ haben.Ein Aktionär kann physische oder auch Rechtsperson sein, aus jedem Staat der Welt. Aktiengesellschaft kann minimal 1 Rechtsperson gründen und minimal 2 Gesellschaftern physische Personen.
Beim einen Aktionär ist dieser öffentlich zu sehen an Handelsregisterseite www.orsr.sk, beim mehreren sind diese nicht veröffentlicht.
Das ganze Stammvermögen von allem Gesellschafter muss minimal 25 000 Euro sein.
Die Aktiengesellschaft kann eine privat Aktiengesellschaft oder einer Aktiengesellschaft die öffentlich mit Aktien handelt.
Wir orientieren sich nur für Gründung von privaten Aktiengesellschaften.
Ein Geschäftsführer kann nur eine physische Person und Staatsbürger von Slowakei oder Staatsbürger von EU oder Staatsangehörig OECD Staaten sein. Andere physische Personen können nur wenn die Aufenthalt in Slowakei haben die Geschäftsführer werden. Wenn sie diese Anforderung nicht erfühlen dann können sie der Geschäftsführer nicht sein.
Von dem Geschäftsführer ist Forderung sauberes Extrakt von Strafregister zu haben.
Bei der Aktiengesellschaft muss man auch die Aufsichtsrats errichten. Minimal sind notwendig 3 physische Personen.
Besteuerung in der Slowakei
In der Slowakei haben wir fixe Besteuerung für Juristischen Personen in Höhe von 21%.Slowakei hat keine lokale, staatliche oder provinzielle Körperschaftsteuer.
Es existier keine Besteuerung von Dividenden. Ab 1.1.2017 gilt für Dividenden eine Dividendenbesteuerung in höhe von 7%.
Quellensteuer in der Slowakei ist 19% diese wird auf Erträge aus Partizipationsscheinen, bestimmten Schuldverschreibungen, Gutscheinen und Anlagegutscheinen sowie Zinsen aus Bankeinlagen erhoben.
Mehrwertsteuer für Waren und Dienstleistungen ist in Höhe von 20%, es existiert auch niedrige 10% Mehrwertsteuer für Medikamente, Bucher und anderen Gesundheitsmittel.
Ab 1.1.2018 werden keine so genannte Lizenzen (minimale Besteuerung) mehr. Von 1.1.2014 existieren in Slowakei auch so genannte Lizenzen (minimale Besteuerung) für Juristischen Personen nach ersten Jahr. Jede Firma muss die minimale Besteuerung bezahlen, auch wenn man in Verlust ist. Beim nicht MWSt. Zahler ist es 480 Euro, beim MWSt. Zahler mit Umsatz bis 500 000 Euro ist es 960 Euro.
Es lohnt sich also ein bisschen Aktiv zu sein, so dass man sich die minimale Besteuerung (Lizenz) einrechnen kann.