GmbH & Co. KG Gruendung Slowakei
In der Slowakei existiert Kennzeichnung GmbH & Co. KG nicht.Diese in Deutschland und Österreich sehr beliebte Unternehmensform kann in der Slowakei nur mit der Gründung zwei Firmen erreicht werden. Damit haben Sie aber die gleichen Vorteile, wie bei der GmbH & CO KG.
GmbH & Co. KG Gruendung in der Slowakei - 928 EUR
Die GmbH & Co. KG wird durch die GmbH als Komplementär vertreten, die typischerweise auch die alleinige Geschäftsführungsbefugnis besitzt.
Gründung einer Kombination von GmbH und KG besteht zuerst von
Gründung klassischen GmbH mit einen oder mehreren Gesellschaftern, die wird dann der Komplementär in neu gegründeter Kommanditgesellschaft.
Der Hauptvorteil dieser Kombination ist die Vertauschung von Komplementär als physischer Person die für Verpflichtungen haftet mit seinen ganzen vermögen haftet an Komplementär als juristische Person die GmbH.
Diese haftet in diesen Fall bis in die Höhe des Stammkapitals, was Standard die 5000 Euro ist.
Nachdem die GmbH im Handelsregister eingetragen ist folgt die Gründung von Kommanditgesellschaft.
Der Kommanditist - physische Person wird auch der physische Person - der Gesellschafter in GmbH.
Der Komplementär wir die Gegründete juristische Person - GmbH.
Besteuerung in der Slowakei
In der Slowakei haben wir fixe Besteuerung für Juristischen Personen in Höhe von 21%.Slowakei hat keine lokale, staatliche oder provinzielle Körperschaftsteuer.
Es existier keine Besteuerung von Dividenden. Ab 1.1.2017 gilt für Dividenden eine Dividendenbesteuerung in höhe von 7%.
Quellensteuer in der Slowakei ist 19% diese wird auf Erträge aus Partizipationsscheinen, bestimmten Schuldverschreibungen, Gutscheinen und Anlagegutscheinen sowie Zinsen aus Bankeinlagen erhoben.
Mehrwertsteuer für Waren und Dienstleistungen ist in Höhe von 20%, es existiert auch niedrige 10% Mehrwertsteuer für Medikamente, Bucher und anderen Gesundheitsmittel.
Ab 1.1.2018 werden keine so genannte Lizenzen (minimale Besteuerung) mehr. Von 1.1.2014 existieren in Slowakei auch so genannte Lizenzen (minimale Besteuerung) für Juristischen Personen nach ersten Jahr. Jede Firma muss die minimale Besteuerung bezahlen, auch wenn man in Verlust ist. Beim nicht MWSt. Zahler ist es 480 Euro, beim MWSt. Zahler mit Umsatz bis 500 000 Euro ist es 960 Euro.
Es lohnt sich also ein bisschen Aktiv zu sein, so dass man sich die minimale Besteuerung (Lizenz) einrechnen kann.