Errichtung einer Zweigniederlassung in der Slowakei
Wir Bieten Ihnen komplette Dienste mit Errichtung einer Niederlassung in Slowakischen Republik nach Ihren Wünschen.Von unserer Seite werden alle notwendige Dokumente vorbereitet, Gewerbeschein errichtet und die Eintragung der Zweigniederlassung in Handelsregister.
Die Dokumentation ist in der slowakischen Sprache. Der Preis beinhaltet auch Gebühren für die Eintragung einer Niederlassung im Handelsregister.
Errichtung einer Zweigniederlassung in der Slowakei - 680 EUR
Wir werden alle notwendigen Schritte zu Errichtung einer Niederlassung für sie sichern.
Im Preis der Errichtung einer Zweigniederlassung von ausländischen Juristischen Personen ist inbegriffen:
- Errichtung einer Zweigniederlassung in der Slowakischen Republik - mit elektronischen Übermittlung können wir die Zweigniederlassung in jeden Stadt in Slowakei errichten
- Beratung vor, nach, und zwischen der Errichtung der Niederlassung
- Dokumente werden von unserer Seite vorbereitet - sie werden nur kommen, Unterschreiben (einige Dokumente müssen auch Unterschritte Notariell beglaubigt sein) Es ist die Möglichkeit alles auch auf Ferne zu organisieren, mit Beglaubigung von Unterschriften beim Slowakischen Konsulaten im Ausland.
- Errichtung von Gewerbescheines von dem Gewerbeamt
- Eintragung der Niederlassung ins Handelsregister
- Bezahlung von dem Gebühr für Eintragung ins Handelsregister (ist schon in Preis)
- Registrierung der Niederlassung beim Steueramt zum Einkommsteuer
- Zeit Ersparung von Ihrer Seite da alle notwendige Aktionen werden wir für Sie übernehmen
- Rabatte für treue Kunden
- Garantie für Errichtung der Niederlassung - wir Grantieren die Eintragung der Niederlassung ins Handelregister
- Haben schon mehr als 5300 Referenzen - unsere Dienste bieten wir seit Jahr 2010
Weitere Kosten sind:
- Gebühr für Errichtung von Gewerbescheinen: 0 € jede Freie Gewerbe; 7,5 € für nicht freie regulierte Gewerben
- Beglaubigung von Unterschriften ( ca. 13 € beim Slowakischen Notar)
Das Ganze Prozess der Errichtung der Niederlassung dauert 10-14 Arbeitstagen.
Falls sie keine Adresse für Ihre Firma Haben wir bieten Ihnen unsere Virtuelle Firmensitzadressen.
Von Ihrer Seite werden noch brauchen:
- Gesellschaftsvertrag von Gründer
- Statuten von Gründer falls sie diese auch haben
- Handelsregisterextrakt von Gründer + Apostille
- Strafregisterbescheinigung Von dem Leiter der Niederlassung
Wir können für sie auch die Übersetzungen sichern:
- der Preis für die Übersetzungen ist nicht Im Preis inbegriffen
- für übersetzen sind notwendig nur die Dokumente die nicht in Slowakischen oder Tschechischen Sprache sind, also die Tschechische Sprache ist nicht notwendig zu übersetzen.
Charakteristik der Zweigniederlassung
Die Niederlassung eines ausländischen Unternehmers ist eine Form der formalen Darstellung eines ausländischen Unternehmens.
Der Unterschied zwischen einer Niederlassung und einer Gründung von GmbH, ist dass die Niederlassung keine Rechtspersönlichkeit hat. Also beim z.B. Zahlungsunfähigkeit die Zahlungsfähigkeit wird an die Muttergesellschaft weiterleitet.
Aus steuerlicher Sicht betrachtet man die Niederlassung jedoch als für der slowakischen Steuer ansässig.
Der Name beim Niederlassung besteht aus Name der Gesellschaft von Gründer und mit Abkürzung „Niederlassung“ es kann sein die Abkürzung „organizačná zložka“, oder „organizačná zložka podniku zahraničnej právnickej osoby“, oder „organizačná zložka v SK", oder „organizačná zložka zahraničnej osoby".
Die Niederlassung muss seinen Sitz in der Slowakischen Republik haben und muss den Leiter der Niederlassung haben.
Der Leiter von Niederlassung kann nur eine physische Person und Staatsbürger von Slowakei oder Staatsbürger von EU oder Staatsangehörig OECD Staaten sein. Andere physische Personen können nur wenn die Aufenthalt in Slowakei haben der Leiter von Niederlassung werden. Wenn sie diese Anforderung nicht erfühlen dann können sie nicht der Leiter von Niederlassung sein.
Wenn sie Die Niederlassung nicht mehr brauchen braucht man hier nicht die Liquidation zu machen, sondern diese kann man nur aus dem Handelsregister zum löschen geben. (sind notwendig nur die Zustimmungen von Steueramt, Zollamt, und Stadt)
Besteuerung in der Slowakei
In der Slowakei haben wir fixe Besteuerung für Juristischen Personen in Höhe von 21%.Slowakei hat keine lokale, staatliche oder provinzielle Körperschaftsteuer.
Es existier keine Besteuerung von Dividenden. Ab 1.1.2017 gilt für Dividenden eine Dividendenbesteuerung in höhe von 7%.
Quellensteuer in der Slowakei ist 19% diese wird auf Erträge aus Partizipationsscheinen, bestimmten Schuldverschreibungen, Gutscheinen und Anlagegutscheinen sowie Zinsen aus Bankeinlagen erhoben.
Mehrwertsteuer für Waren und Dienstleistungen ist in Höhe von 20%, es existiert auch niedrige 10% Mehrwertsteuer für Medikamente, Bucher und anderen Gesundheitsmittel.
Ab 1.1.2018 werden keine so genannte Lizenzen (minimale Besteuerung) mehr. Von 1.1.2014 existieren in Slowakei auch so genannte Lizenzen (minimale Besteuerung) für Juristischen Personen nach ersten Jahr. Jede Firma muss die minimale Besteuerung bezahlen, auch wenn man in Verlust ist. Beim nicht MWSt. Zahler ist es 480 Euro, beim MWSt. Zahler mit Umsatz bis 500 000 Euro ist es 960 Euro.
Es lohnt sich also ein bisschen Aktiv zu sein, so dass man sich die minimale Besteuerung (Lizenz) einrechnen kann.